Kindertagesstätte in Lachen
Kindertagesstätte in Lachen
Eingewöhnung
Wir legen grossen Wert auf eine sichere und intensive Eingewöhnung des Kindes. Die Eingewöhn-ungszeit beginnt vor dem effektiven Eintritt und dauert ca. 2 Wochen und kann nach Bedarf
verlängert oder verkürzt werden. Jedes Kind reagiert individuell auf Trennungen. Deshalb ist es
sehr wichtig, dass sich die Vertrauenspersonen (Eltern, Grosseltern, gute Bezugspersonen) wie
auch das Personal viel Zeit nehmen und Verständnis für das Kind aufbringen.
Die Eingewöhnung gilt als abgeschlossen, wenn sich das Kind sicher und geborgen fühlt und die Betreuerin als Bezugsperson akzeptiert. Es ist wichtig, das Kind in seiner neuen Umgebung nicht
zu überfordern und ihm die nötige Zeit und den Freiraum zu gewähren, alles kennen zu lernen
und sich zurechtzufinden.
Nicht zu vergessen sind auch die Eltern: Denn auch für sie ist es eine neue, ungewohnte Situation,
ihr Kind in die Obhut anderer zu geben. Für die Eltern ist die Eingliederung ihres Kindes in die Kindertagesstätte auch ein Ablösungsprozess, sie übergeben es (zum ersten Mal) in die Betreuung fremder Menschen. Diese Entscheidung kann mit Zweifeln und Sorgen verbunden sein. Deshalb
ist die Zeit der Eingewöhnung auch da, die Ängste zu überwinden, die diese neue Situation sowohl beim Kind als auch bei den Eltern hervorruft.
Ein ehrlicher und transparenter Austausch der Eltern und der Bezugsperson des Kindes ist daher besonders wichtig, damit sich ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis bilden kann. Eltern, die sich selbst und ihrem Kind diese Aufgabe zutrauen, tragen viel dazu bei, den Eingewöhnungsprozess glücklich zu bewältigen. Deshalb wird jede Eingewöhnung mit einem Elterngespräch gestartet, bei welchem die Eltern Zeit haben, das Personal, die Räumlichkeiten und den Tagesablauf kennen zu lernen. Während der Eingewöhnungszeit muss die Vertrauensperson immer erreichbar sein, um
das Kind umgehend (ca. 10 Minuten) abholen zu können.
Ablauf der Eingewöhnung Kleinkinder
Der hier angegebene Eingewöhnungsablauf ist als Richtlinie zu verstehen und wird auf jedes Kind individuell angepasst.
1. Tag:
Mit der entsprechenden Gruppenleiterin Eingewöhnungsgespräch, Vereinbarung der weiteren Eingewöhnungsdaten.
2. - 3. Tag:
Besuch in der Kindertagesstätte für ca. 1 - 2 Stunden zusammen mit der Vertrauensperson im
selben Raum.
4. - 5. Tag:
ca. 2 bis 3 Stunden Besuch in der Kindertagesstätte (im selben Raum).
Am 4. Tag eventuell 1. Trennungsversuch für 15 Minuten. Wenn diese Trennung positiv verläuft,
kann die Trennung am 5. Tag verlängert werden.
6. - 8. Tag:
Je nach Stand der Eingewöhnung werden die Trennungszeiten verlängert.
9. - 12. Tag:
Das Kind bleibt alleine zum Mittagessen, anschliessend wird es von der Vertrauensperson abgeholt.
In den folgenden Tagen kann ein Mittagsschlaf in der Kindertagesstätte miteinbezogen werden.
13. - 14. Tag:
Das Kind bleibt einen ganzen Tag in der Kindertagesstätte.
Wie verhalte ich mich als Eltern/Bezugsperson?
Sie sehen sich in der Rolle des Beobachters/der Beobachterin, indem Sie sich im Hintergrund aufhalten. Wir legen grossen Wert darauf, dass der Abschied und das Wiedersehen bewusst erlebt werden. Diese Übergänge können durch ein Ritual (z. B. Übergabe eines geliebten Gegenstandes durch einen Elternteil) unterstützt werden. Es ist von grosser Wichtigkeit, dass sich die Eltern einmal richtig verabschieden und anschliessend den Gruppenraum verlassen, ohne zurückzukommen
(klare Haltung zeigen).
Eingewöhnung Hortgruppe
Die älteren Kinder brauchen in der Regel keine umfangreiche Eingewöhnung. Aber auch hier gilt es, individuell auf die Kinder einzugehen. Auch die Eltern der Hortkinder müssen sich Zeit für die Ein-gewöhnung nehmen. Das Kind besucht mit der/den Vertrauensperson/en (Eltern, Grosseltern, etc.)
die Hortgruppe für zirka zwei Stunden. Dabei versucht sich die Vertrauensperson so gut es geht im Hintergrund zu halten. Das Kind kommt einen halben Tag ohne die Vertrauensperson in die Hort-gruppe. Während der Eingewöhnungszeit muss die Vertrauensperson immer erreichbar sein, um das Kind umgehend (innert 10 Minuten) abholen zu können. Die Eingewöhnungszeit ist abgeschlossen, wenn das Kind die Betreuerin als eine Bezugsperson akzeptiert, ihr vertraut und sich in der Kindertagesstätte wohl und sicher fühlt.