

Kindertagesstätte in Lachen
Kindertagesstätte in Lachen

Preise
Wir stehen für Flexibilität. Das heisst, Sie können wählen, wie lange und wie oft Sie Ihr Kind
in unsere Obhut geben. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Alle Preise sind ab 1. Juli 2015 gültig.
Berechnung
Nettoeinkommen: Der Eltern/Alleinerzieher gemäss Lohnausweis
Zuzüglich: Alimente, evtl. andere Einkünfte
Abzüglich: Alimente an weitere eigene Kinder können vom Nettolohn abgezogen werden
Selbständig-Erwerbende: Ist das Reineinkommen gemäss der aktuellen Steuererklärung massgebend
Konkubinat: Gilt der Nettolohn von beiden Elternteilen oder Erziehungsberechtigten. Im Konkubinat müssen zwingend beide Elternteile oder Erziehungsberechtigte den Betreuungsvertrag unterzeichnen.
Werden die finanziellen Verhältnisse nicht offengelegt, gilt der Höchsttarif. Die Eltern die vom tieferen Preisangebot profitieren möchten müssen uns jährlich unaufgefordert die Lohnausweise bis Ende Februar in Papierform zustellen. Rückwirkend nach der Abgabefrist können keine Geltungsansprüche eingereicht werden.
Die Betreuungskosten werden aufgrund der gebuchten Betreuungstage über das Kalenderjahr
verteilt monatlich in Rechnung gestellt. Die Monatspauschale errechnet sich somit nach dem Preis
des gebuchten Kalendertages x 52 Wochen : 12 Monaten (Beispiel: Gebucht: Kleinkind ganzer Dienstag à CHF 82.-; Monatspauschale CHF 82.- x 52 Wochen : 12 Monate = CHF 355.-).
Der monatliche Beitrag ist bis spätestens am ersten Tag des Monats fällig. Mit der Monatspauschale wird sowohl die effektive Betreuung des Kindes, als auch die Reservation für den Betreuungsplatz vergütet, womit die Monatspauschalen auch während den Betriebsferien geschuldet sind und die Feiertage, Ferien, Krankheits- und Unfallabwesenheiten usw. darin bereits berücksichtigt sind.
Die Tarife werden jährlich überprüft und wenn nötig per 1. Januar oder 1. Juli angepasst. Die Eltern werden über Anpassungen zwei Monate im Voraus darüber informiert.
Geschwisterrabatt
Wir bieten einen Geschwisterrabatt von 10 % an. Dabei zahlt das Kind mit den kleineren Betreuungs-kosten nur den reduzierten Betrag von 90 % der Monatspauschale. Der Geschwisterrabat gilt nur dann, wenn die Geschwister am selben Wochentag in der Kindertagesstätte anwesend sind.
Für Mittagstisch und Schülertransport kann kein Rabatt gewährt werden.
Zusatztage
Zusätzliche Tage oder die Verlängerung der Betreuungszeit von einem halben Tag auf einen ganzen Tag werden nach obigen Ansätzen separat in Rechnung gestellt. Zusätzliche Tage müssen schriftlich per E-Mail (info@villarainbow.ch) angefragt werden. Zusatztage werden monatlich in Rechnung gestellt.
Reservationsgebühr
Bei der Anmeldung wird eine Reservationsgebühr von mindestens CHF 500.00 erhoben. Davon werden in jedem Fall CHF 200.00 als Administrationsgebühr zu Gunsten der Kindertagesstätte in Abzug gebracht. Der Restbetrag wird ab dem zweiten monatlichen Beitrag mit den Ansprüchen der
Kindertagesstätte verrechnet, womit die Reservationsgebühr im besagten Umfang an die Eltern zurückerstattet bzw. mit deren Verpflichtungen verrechnet wird. Bei der Anmeldung eines Betreuungs-
platzes, bei welchem das Eintrittsdatum länger als 4 Monate nach dem Vertragsabschluss festgelegt wird, handelt es sich um eine Langzeitreservation. Bei einer Langzeitreservation wird eine Reser- vationsgebühr von CHF 1‘000.00 erhoben.
Depot
Nach dem Vertragsabschluss wird CHF 600.00 als Depot erhoben. Es dient als Sicherheit
bei ausstehenden Elternbeiträgen. Das Depot wird auf ein separates Konto einbezahlt und beim Austritt des Kindes zu 100 % zinslos zurückerstattet.
Zahlungsbedingungen
Die im Betreuungsvertrag vereinbarten Elternbeiträge sind monatlich im Voraus zu bezahlen und müssen jeweils bis zum Monatsersten gutgeschrieben sein. Zusätzliche Betreuungstage oder
Halbtage werden Ende Monat in Rechnung gestellt.