

Kindertagesstätte in Lachen
Kindertagesstätte in Lachen

Preise
Wir stehen für Flexibilität. Das heisst, Sie können wählen, wie lange und wie oft Sie Ihr Kind
in unsere Obhut geben. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Alle Preise sind ab 1. Januar 2024 gültig.
Berechnungsbeispiel für eine Monatspauschale:
vertraglich vereinbart zwei ganze Tage Kleinkind ab dem 19. Lebensmonat.
zwei Tage à CHF 126.00 = CHF 126.00 x 2 Tage x 50 Wochen: 12 Monate = CHF 1‘050.00 pro Monat
Die Rechnung ist bis zum letzten Tag des Vormonats vor der zu bezahlenden Periode zu begleichen. Danach befinden sich die Eltern/Erziehungsberechtigten im Verzug und schulden den gesetzlichen Verzugszins. Mit der Monatspauschale wird sowohl die effektive Betreuung des Kindes als auch die Reservation für den Betreuungsplatz vergütet, womit die Monatspauschalen auch während den Betriebsferien geschuldet sind und die Feiertage, Ferien, Krankheits- und Unfallabwesenheiten usw. darin bereits berücksichtigt sind. Aus diesem Grund ändert sich der monatliche Beitrag nicht, solange sich das Pensum der Betreuungstage oder die Berechnungsgrundlagen nicht verändert.
Geschwisterrabatt
Wir bieten einen Geschwisterrabatt von 10% an. Dabei zahlt das Kind bzw. zahlen die Kinder mit den kleineren Betreuungskosten den reduzierten Betrag von 90% der Monatspauschale.
Zusatztage
Zusätzliche Tage oder die Verlängerung der Betreuungszeit von einem halben Tag auf einen ganzen Tag werden nach obigen Ansätzen separat in Rechnung und monatlich gestellt. Zusätzliche Tage müssen schriftlich per E-Mail (info@villarainbow.ch) angefragt werden.
Reservationsgebühr
Bei der Anmeldung wird eine Reservationsgebühr von CHF 100.00 pro Monat der Reservationszeit erhoben.
Davon werden in jedem Fall CHF 200.00 als einmalige Administrationsgebühr zu Gunsten der Kindertagesstätte in Abzug gebracht. Der Restbetrag wird ab der ersten monatlichen Pauschale mit den Ansprüchen der Kindertagesstätte verrechnet, womit die Reservationsgebühr im besagten Umfang an die Eltern/Erziehungsberechtigten zurückerstattet bzw. mit deren Verpflichtungen verrechnet wird.
Bei einer Kündigung des Vertrages vor Antritt verrechnet die Kindertagesstätte die Reservationsgebühr (alle monatlichen einbezahlten Reservationsgebühren von CHF 100.00) als Aufwandsentschädigung.
Depot
Ein Monat vor der Eingewöhnung stellen wir den Eltern/Erziehungsberechtigten ein Depot von CHF 600.00 in Rechnung. Die Zahlung muss vor dem Start der Eingewöhnung bei uns eingegangen sein. Es dient als Sicherheit bei ausstehenden Elternbeiträgen. Das Depot wird auf ein separates Depotkonto einbezahlt und beim Austritt des Kindes zu 100% zinslos zurückerstattet. Werden mehrere Kinder einer Familie betreut, ist für jedes Kind ein separates Depot zu leisten.
Zahlungsbedingungen
Die im Betreuungsvertrag vereinbarten Elternbeiträge sind monatlich im Voraus zu bezahlen und müssen jeweils bis zum Monatsersten gutgeschrieben sein. Zusätzliche Betreuungstage oder
Halbtage werden Ende Monat in Rechnung gestellt.