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Preise

Wir stehen für Flexibilität. Das heisst, Sie können wählen, wie lange und wie oft Sie Ihr Kind

in unsere Obhut geben. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

 

Alle Preise sind ab 1. Juli 2015 gültig. 

 

Berechnung

Nettoeinkommen: Der Eltern/Alleinerzieher gemäss Lohnausweis

 

Zuzüglich: Alimente, evtl. andere Einkünfte

 

Abzüglich: Alimente an weitere eigene Kinder können vom Nettolohn abgezogen werden

 

Selbständig-Erwerbende: Ist das Reineinkommen gemäss der aktuellen Steuererklärung massgebend

 

Konkubinat: Gilt der Nettolohn von beiden Elternteilen oder Erziehungsberechtigten. Im Konkubinat müssen zwingend beide Elternteile oder Erziehungsberechtigte den Betreuungsvertrag unterzeichnen.

 

Werden die finanziellen Verhältnisse nicht offengelegt, gilt der Höchsttarif. Die Eltern die vom tieferen Preisangebot profitieren möchten müssen uns jährlich unaufgefordert die Lohnausweise bis Ende Februar in Papierform zustellen. Rückwirkend nach der Abgabefrist können keine Geltungsansprüche eingereicht werden.

Die Betreuungskosten werden aufgrund der gebuchten Betreuungstage über das Kalenderjahr

verteilt monatlich in Rechnung gestellt. Die Monatspauschale errechnet sich somit nach dem Preis

des gebuchten Kalendertages x 52 Wochen : 12 Monaten (Beispiel: Gebucht: Kleinkind ganzer Dienstag à CHF 82.-; Monatspauschale CHF 82.- x 52 Wochen : 12 Monate = CHF 355.-).

 

Der monatliche Beitrag ist bis spätestens am ersten Tag des Monats fällig. Mit der Monatspauschale wird sowohl die effektive Betreuung des Kindes, als auch die Reservation für den Betreuungsplatz vergütet, womit die Monatspauschalen auch während den Betriebsferien geschuldet sind und die Feiertage, Ferien, Krankheits- und Unfallabwesenheiten usw. darin bereits berücksichtigt sind.

Die Tarife werden jährlich überprüft und wenn nötig per 1. Januar oder 1. Juli angepasst. Die Eltern werden über Anpassungen zwei Monate im Voraus darüber informiert. 

 

Geschwisterrabatt

Wir bieten einen Geschwisterrabatt von 10 % an. Dabei zahlt das Kind mit den kleineren Betreuungs-kosten nur den reduzierten Betrag von 90 % der Monatspauschale. Der Geschwisterrabat gilt nur dann, wenn die Geschwister am selben Wochentag in der Kindertagesstätte anwesend sind.

Für Mittagstisch und Schülertransport kann kein Rabatt gewährt werden.

 

Zusatztage

Zusätzliche Tage oder die Verlängerung der Betreuungszeit von einem halben Tag auf einen ganzen Tag werden nach obigen Ansätzen separat in Rechnung gestellt. Zusätzliche Tage müssen schriftlich per E-Mail (info@villarainbow.ch) angefragt werden. Zusatztage werden monatlich in Rechnung gestellt.

Reservationsgebühr

Bei der Anmeldung wird eine Reservationsgebühr von mindestens CHF 500.00 erhoben. Davon werden in jedem Fall CHF 200.00 als Administrationsgebühr zu Gunsten der Kindertagesstätte in Abzug gebracht. Der Restbetrag wird ab dem zweiten monatlichen Beitrag mit den Ansprüchen der

Kindertagesstätte verrechnet, womit die Reservationsgebühr im besagten Umfang an die Eltern zurückerstattet bzw. mit deren Verpflichtungen verrechnet wird. Bei der Anmeldung eines Betreuungs-

platzes, bei welchem das Eintrittsdatum länger als 4 Monate nach dem Vertragsabschluss festgelegt wird, handelt es sich um eine Langzeitreservation. Bei einer Langzeitreservation wird eine Reser- vationsgebühr von CHF 1‘000.00 erhoben.

 

Depot

Nach dem Vertragsabschluss wird CHF 600.00 als Depot erhoben. Es dient als Sicherheit

bei ausstehenden Elternbeiträgen. Das Depot wird auf ein separates Konto einbezahlt und beim Austritt des Kindes zu 100 % zinslos zurückerstattet.

 

Zahlungsbedingungen

Die im Betreuungsvertrag vereinbarten Elternbeiträge sind monatlich im Voraus zu bezahlen und müssen jeweils bis zum Monatsersten gutgeschrieben sein. Zusätzliche Betreuungstage oder

Halbtage werden Ende Monat in Rechnung gestellt.

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