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Kündigungsfristen und Vertragsänderungen

Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt drei Monaten auf Ende des Kalendermonats. Die Kündigung muss schriftlich bis Ende des Monats bei der Geschäftsleitung eingetroffen sein. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um einen weiteren Monat. Während der Vertragsdauer und damit auch während der Kündigungsfrist sind die vollen Monatsbeiträge geschuldet, selbst wenn keine Dienstleistungen in Anspruch genommen werden (z. B. bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist).

Eine Änderung des Betreuungsvertrages, welche eine Reduktion der Präsenzzeit beinhaltet, muss der Geschäftsleitung zwei Monate im Voraus schriftlich mitgeteilt werden. Der Vertragsänderungsantrag muss schriftlich bis Ende des Monats bei der Geschäftsleitung eingetroffen sein. Ansonsten verlängert sich der aktuelle Vertrag um einen weiteren Monat. Sollten die reduzierten Änderungen sofort erfolgen, werden die vollen drei Monate des ursprünglichen Vertrages berechnet, welche gemäss Betreuungsvertrag abgemacht wurden.

 

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